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#edunrw

7 Beiträge7 Beteiligte1 Beitrag heute

Fortsetzung (3/3)
Aus einem früheren Leben habe ich noch eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im IT-Bereich.
Es gibt über das "Handlungskonzept Unterrichtsversorgung" in NRW die Möglichkeit der Entfristung bei 3-jähriger befristeter Tätigkeit, allerdings gilt diese gerade nicht für Berufskollegs.

Vielen Dank für eure .
Gerne boosten.

Fortsetzung (2/3)
Wir beschulen hauptsächlich Fachpraktiker, die Inhalte gehen nicht über Sek I hinaus.
Kennt jemand einen Erlass, Ausnahmeregelung oder sonstige (gesetzliche) Grundlage, mit der ich trotz Sek I am Berufskolleg eingestellt werden könnte? OBAS geht nicht, weil ich bereits ein Examen habe, VOBASOF nicht, weil nicht entfristet beschäftigt. Nochmal zur Uni fällt aus, weil bereits ü50. Für Werkstattlehrer und Technischer Lehrer fehlt auch immer mindestens eine Voraussetzung.

Hallo Bildungs-Bubble,
ich bin und möchte gern auf das / in zurückgreifen.
Ich bin Lehrer mit 2. Staatsexamen im Lehramt GHR (Sek I). Über eine Vertretungsstelle bin ich an ein Berufskolleg gekommen und unterrichte jetzt im 4. Jahr, immer befristet. Die Schule (anerkannte Ersatzschule, Berufskolleg als Förderschule) würde mich dauerhaft einstellen, aber die Bezirksregierung lehnt ab, weil ich kein LA für Sek II habe.
Wird fortgesetzt (1/3)