Es war wohl auch das #DigiG, welches die #Patientenrechte ( #SGB V) in der #ePA massiv eingeschränkt hat:
"Zudem verfügt die ePA ab sofort über ein weniger detailliertes Zugriffsmanagement. Es ist beispielsweise nicht mehr möglich, einzelne Dokumente nur für bestimmte Arztpraxen sichtbar zu schalten. Entweder sind sie für alle sichtbar, die Zugriff auf Ihre ePA haben, oder nur für Sie selbst. "
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223