Da wir immer Fragen bekommen, hier ein Thread zum #RechtaufSolar nicht nur am Balkon.
Seit Oktober 24 gibt es im BGB: #Mietrecht (§554 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html) und Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html) verankert das https://rechtaufsolar.de.
Damit verbessert sich Lage der #Mieter die #Steckersolar wollen (und nicht nur am #Balkon, auch im Mietgarten, auf einem Dach in der Nähe der Wohnung, wahrscheinlich wäre sogar Anbringen an der Fassade durchsetzbar) erheblich.
Nun muss der #Vermieter nachweisen, dass #Balkonsolar unzumutbar wäre.