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Kriminelle Kinder gehören in den Knast!
Meist wird das zwar weniger hässlich formuliert („Das Strafmündigkeitsalter muss abgesenkt werden!“), aber die Forderung taucht – seit Jahrzehnten – nach jeder schweren Straftat von strafunmündigen Kindern auf, oft mit drei „Argumenten“:
- „Kinder sind heute früher reif!“
- „In anderen Ländern wird schon früher bestraft!“
- „So etwas darf nicht ohne Folgen bleiben!“
Sinnvolle Forderung oder populistischer Quatsch? Ein paar hilfreiche Fakten:
- Kriminelles Verhalten ist v.a. bei männlichen Kindern und Jugendlichen sowohl normal („ubiquitär“ = macht jede/r, wenn auch nicht jede/r erwischt wird ;-)), es hört aber in aller Regeln von alleine wieder auf („passageres Phänomen“ = endet auch ohne Maßnahmen von außen).
- Schon kurze Zeit im Gefängnis ist für junge Menschen derart schädlich (das bestätigen gerade auch die Leiter*innen von Haftanstalten), dass bei uns alles unternommen wird, um selbst die Vollziehung von kurzer Untersuchungshaft bei Jugendlichen zu vermeiden. Auch Strafhaft wird bis zum Alter von 27 Jahren nach Möglichkeit in gesonderten Jugendhaftanstalten vollstreckt, damit der Einfluss (und die Gewalt) von älteren Gefangenen verhindert wird.
- Vor allem aber: Die Frage, ab wann ein Mensch strafbar ist und ob bzw. welche Maßnahmen nach einer Tat möglich sind, haben nichts miteinander zu tun. (Ausnahme: Haft, die gibt es nur nach strafrechtlicher Verurteilung, schadet aber mehr, als sie nützt - siehe oben . Soweit es nur um Sicherung geht, ist geschlossene Unterbringung möglich - siehe unten.)
Auch nach Absenkung des Strafmündigkeitsalters würde man – zu Recht – alles versuchen, um durch möglichst passende Erziehungsmaßnahmen (die schon heute bis zur geschlossenen Unterbringung reichen können) den jungen Täter zu einem verantwortungsvollen Menschen reifen zu lassen.
Dazu bräuchte es aber (wie schon heute) nach Meinung praktisch aller Expert*innen noch viel mehr gut ausgebildete Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, schnelleren Zugang zu psychologischer und psychiatrischer Versorgung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie mehr Plätze in geeigneten Einrichtungen, auch mit geschlossenen Abteilungen. An alledem fehlt es in Deutschland massiv.
Was haben diese Vorschläge miteinander gemein?
- Nichts dabei hängt davon ab, ob wegen des Alters formal ein (Jugend-)Strafverfahren stattfinden kann oder dieselben Schritte rein nach Jugendfürsorgerecht ergriffen werden
- Nichts davon eignet sich als „man müssten einfach nur…“-Forderung, um schnell und billig den Eindruck von politischer Handlungsstärke zu simulieren.
Fazit: wer eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters fordert, hat entweder das Problem nicht verstanden oder ist nicht an wirksamen Lösungen interessiert.
Soweit man aus der polizeilichen Kriminalstatistik herauslesen kann, dass mehr Gewalt durch Kinder (meist gegen Altersgenossinnen) verübt wird, muss man hinschauen, ob dies nur darauf beruht, dass mehr Taten angezeigt / festgestellt werden, oder ob auch mehr Gewalt stattfindet. Und dann muss man nach den echten Ursachen einer möglichen Verrohung / Enthemmung schauen. Die Frage, wie darauf reagiert werden kann, hat aber ebenfalls nichts mit dem Strafmündigkeitsalter zu tun.
http://grundundmenschenrechtsblog.de/kinder-unter-14-jahren-hinter-gitter/